13. 2. 04
Liebe Brüder!
So, dann wollen wir mal versuchen, die ganze Angelegenheit vernünftig
zu diskutieren. Unsere Auseinandersetzung dauert nun jetzt schon fast
11 Jahre, und irgendwann sollten wir zu einer Lösung kommen - nicht
nur in unserem eigenen Interesse.
GRUNDTHEMA: DIE ERBAUSEINANDERSETZUNG
THEMA 1: DAS ERBE EURES VATERS
Euer Vater verstarb drei Monate nachdem er das Haus am Stadtgarten gekauft
hatte im Jahe 1949. Er hinterließ kein Testament, so daß
nach der gesetzlichen Erbfolge Ihr beide und unsere Mutter jeweils ein
Drittel des Hauses erbtet. Euer Vater hat zwar das Haus gekauft, aber
er hat es wegen seines frühen Todes nicht bezahlen können.
Den Gesamtwert des Vermögens Eures Vaters recherchierte ich mit
1.500,-- DM. Im Jahre 1957 hat es dann eine notarielle Auseinandersetzung
gegeben, durch die unsere Mutter Alleineigentümerin des Hauses
wurde. Euch wurde eine Abfindung in Höhe von jeweils 3.000,-- DM
zugesprochen, die Ihr bei dem Verkauf des Hauses ausgezahlt bekommen
solltet. Die Zinsen - aber das waren ohnehin nur 10 DM im Monat - sollten
für Euren Lebensunterhalt verwendet werden. Diese Abfindungen wurden
Euch beim Verkauf des Hauses im Jahre 1981 tatsächlich ausgezahlt,
die Originalzahlungsbelege der Sparkasse hatte ich dem Gericht zum Nachweis
vorgelegt.
ERGO: IHR HABT DAS ERBE EURES VATERS VOLLSTÄNDIG ERHALTEN, BEI
DEN EIGENTUMSWOHNUNGEN, DIE IHR VON DER MUTTER ERHALTEN HABT, HANDELTE
ES SICH NICHT UM EUER VÄTERLICHES ERBE.
Mein Saldo: +/- 0
THEMA 2: DAS ERBE MEINES VATERS
Das Erbe meines im Jahre 1975 verstorbenen Vaters bestand im wesentlichen
aus dem Haus in Ostwestfalen, dazu gab es noch kleinere Bankkonten.
Der Gesamtwert meines väterlichen Erbes betrug ca. 100.000,-- DM.
Von diesem Geld habe ich Anfang der 80ger Jahre einmal 40.000,-- DM
und später noch einmal 20.000,- DM erhalten (Nachweis: Schriftsatz
Eures Anwalts an das LG Bochum). Das bedeutet, daß ich 40.000,--
DM aus dem Nachlaß meines Vaters nicht erhalten habe, sondern,
daß dieses Geld in die mütterliche Vermögensmasse eingeflossen
ist - während Ihr, wie schon beschrieben Euer väterliches
Erbe vollständig erhalten habt. 40.000,-- DM von damals sind nach
heutiger Kaufkraft etwa 45.000,- €. Dieses Geld steht mir vollständig
zu.
Mein Saldo: 45.000 € haben
THEMA 3: DIE UNTERHALTSLEISTUNGEN MEINES VATERS
Mein Vater ist 20 Jahre lang für Euren Unterhalt mit aufgekommen.
Die Unterhaltskosten für ein Kind betragen nach heutiger Kaufkraft
etwa 500 € / Monat. Da Ihr noch andere Einkünfte hattet (Renten)
setze ich ein Unterhaltsleistungsgeld in Höhe von 150 € pro
Monat und Kind an. Der Gesamtbetrag beträgt 72.000 €. Mein
väterliches Erbe ist um diesen Betrag geringer ausgefallen, weil
mein Vater für Euch fremde Kinder gezahlt hat. Dieses Geld steht
mir also vollständig zu.
Mein Saldo: 112.000 € haben
THEMA 4: DIE UNTERHALTSLEISTUNGEN UNSERER MUTTER
Umgekehrt ist unsere Mutter auch für meinen Unterhalt von 1975
bis 1993 mit aufgekommen. Da ich noch andere Einkünfte hatte, bis
1980 Waisenrente und bis 1993 das Blindengeld unserer Großmutter,
die ich betreute, kann man auch hier die Kosten mit 150 € / M.
ansetzen. Ich denke zwar, daß es ein Unterschied ist, ob man für
eigene Kinder oder für fremde Kinder sorgt, aber ich möchte
großzügig sein: Von diesen 150 € / M. stehen Euch also
2/3 zu und mir 1/3. Mein soll: 21.600 €
Mein Saldo 90.400 € haben.
THEMA 5: DIE EIGENTUMS WOHNUNGEN, DIE IHR BEKOMMEN HABT
Die Wohnungen, die Ihr von unserer Mutter bekommen habt, repräsentieren
nach heutiger Kaufkraft einen Wert von etwa 120.000 €. Davon steht
mir ein Drittel zu. Mein haben 40.000 €
Mein Saldo 130.400 € haben
THEMA 6: SONSTIGE LEISTUNGEN UNSERER MUTTER
Laut Auskunft einer Freundin unserer Mutter aus Sodingen hat der größere
von Euch im Jahre 1980, als seine Ehe wegen dieser vielen gescheiterten
Schwangerschaften auf der Kippe stand, eine Zahlung in Höhe von
30.000,-- DM von unserer Mutter erhalten, damit er für den Fall
des Fallles abgesichert ist. Von diesem Geld steht mir ein Drittel zu.
Mein haben nach heutiger Kaufkraft 13.000 €
Mein Saldo 143.400 € haben
THEMA 7: DER NACHLASS UNSERER VERSTORBENEN MUTTER
Der Gesamtwert des Nachlasses unserer Mutter betrug im Jahre 1993 etwa
300.000,-- DM, nach heutiger Kaufkraft sind das etwa 200.000 €.
In diesem Betrag sind die 45.000 € enthalten, die dem Nachlaß
meines Vaters entstammten (siehe unter "Thema 3"). Von dem
Nachlaß hattet Ihr ca. 70.000,-- DM erhalten, nach heutiger Kaufkraft
also ca. 47.000 €, und ich den Restbetrag in Höhe von 108.000
€. Bei einer üblichen Drittelung des Erbes hätten mir
52.000 € und Euch 104.000 € (nach heutiger Kaufkraft) zugestanden.
Ich habe also 56.000 € nach heutiger Kaufkraft zu viel erhalten.
Mein soll: 56.000 €. Die Prozeßkosten und Nebenkosten in
Höhe von 20.000,-- DM werden nach dem Verursacherprinzip reguliert,
sind also vollständig von Euch zu tragen. Mein haben 14.000 €
nach heutiger Kaufkraft. Insgesamt beträgt mein soll aus dem Nachlaß
unserer Mutter 42.000 € nach heutiger Kaufkraft.
Mein Saldo: 101.400 € haben
Selbst, wenn wir von einer normalen Drittelung des Erbes ausgehen,
habe ich also gut 100.000 € (nach heutiger Kaufkraft) aus dem Erbe
unserer Mutter und meines Vaters zu wenig erhalten. Äußert
Euch mal dazu!
Mit den besten Grüßen, Eurer kleiner Bruder