Der evangelische
Pfarrer hatte seinen kleinen Bruder vor Gericht auf Auszahlung von
Pflichtteilen aus der Erbmasse der gemeinsamen verstorbenen Mutter
verklagt und einen Vergleich abgetrotzt, der ihm und seinem großem
Bruder einen Betrag von jeweils 35.000,-- DM einbrachte.
Nachdem der kleine Bruder das Geld ausbezahlt hatte, drohte er seinen
beiden Brüdern damit, deren Kinder durch einen notariellen Erbvertrag
zu enterben, wenn es nicht zu einer gerechten Lösung in der Erbauseinandersetzung
käme. Um seinen Brüdern entgegen zu kommen, bot er an, das
Geld statt dessen deren Kindern zu geben.
Die Brüder hatten damit nicht gerechnet. Der kleine Bruder mochte
immer seine Nichten und Neffen, und, da er jünger ist als seine
beiden großen Brüder, würde er jene wahrscheinlich
überleben. Damit wäre die Enterbung hinfällig. Nun
würde aber ein Erbvertrag schon vorher vollendete Tatsachen schaffen.
Wenige Monate später erschienen auf einmal in verschiedenen Zeitschriften
und Zeitungen Artikel kirchenkritischen Inhalts mit des Pfarrers Absenderangabe.
Der prominenter Vertreter der Juden in Deutschland erhielt ein Schreiben,
in dem die Judenverfolgungen im Dritten Reich geleugnet wurden. Der
große Bruder des evangelischen Pfarrers wurde in verschiedenen
Briefen denunziert, Kinder sexuell mißbraucht zu haben.
Der Kirchenkreis erstattete Strafanzeige. Doch die Staatsanwaltschaft
machte es sich einfach und ermittelte erst gar nicht gegen den Pfarrer,
der die Täterschaft ableugnete.
Statt dessen beschuldigte der Pfarrer seinen kleinen Bruder, der Täter
gewesen zu sein. Die Polizei durchsuchte die Wohnung, die der kleine
Bruder früher zusammen mit der gemeinsamen Mutter bewohnt hatte,
zweimal.
Bei der ersten Durchsuchung wurde eine elektrische Schreibmaschine
beschlagnahmt, die vom Landeskriminalamt untersucht wurde und nicht
als Tatwerkzeug identifiziert werden konnte. Die Briefe mit der Absenderangabe
des Pfarrers waren mit einer ähnlichen Maschine geschrieben worden.
Beide großen Brüder haben später vor Gericht zugegeben,
im Besitze des Wohnungsschlüssel der Wohnung der Mutter und des
kleinen Bruders gewesen zu sein.
Die alte mechanische Schreibmaschine, mit der zwei der drei Briefe
mit den Denunziationen gegen den großen Bruder geschrieben worden
waren, wurde erst sechs Wochen später bei der zweiten Hausdurchsuchung
beschlagnahmt. Jene Maschine wurde dann auch tatsächlich als
Tatwerkzeug identifiziert. Der kleine Bruder hätte sechs Wochen
Zeit gehabt, das Beweisstück auf Nimmerwiedersehen verschwinden
zu lassen, wäre er sich einer Schuld bewußt gewesen. Zudem
wurde der große Bruder in zwei anonymen Briefen denunziert,
während der dritte Brief in Kinderschrift abgefaßt und
mit einer gefälschten Absenderangabe versehen war, damit man
ihn leicht als Fälschung erkennen konnte. Warum sollte jemand
den großen Bruder zweimal bezichtigen, um ihn dann wieder zu
rehabilitieren?
Doch der Fall hatte Aufsehen erregt. Der prominente Vertreter des
Judentums war zurecht erbost. Die antiklerikalen Zeitungsartikel hatten
den evangelischen Pfarrer über Nacht berühmt gemacht. War
ein neuer Ketzer geboren?
Nein, bloß nicht. Man will doch kein Aufheben machen. Der Staatsanwalt
bot dem kleinen Bruder an, das Ermittlungsverfahren gegen ihn gegen
Zahlung einer kleinen Geldbuße wieder einzustellen, wenn er
die Täterschaft zugebe. Doch der kleine Bruder weigerte sich.
Ein böser Mensch aus der Gemeinde des Pfarrers hatte den kleinen
Bruder bei seinem neuen Arbeitgeber, einer angesehenen Versicherungsgesellschaft,
denunziert, so daß jener seinen Ausbildungs- und Arbeitsplatz
verlor.
Dann erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Der Prozeß fand vor
dem Amtsgericht statt. Für den Richter stand es von vornherein
fest, daß der kleine Bruder der Täter war. Im Urteil stand
nachher, schon "auf Grund des persönlichen Eindrucks hätte
das Gericht keinen Zweifel, daß jener der Täter wäre".
Beweise gab es jedoch keine.
Der kleine Bruder war erbost und legte noch an demselben Tag Berufung
ein. Er war wegen seiner Arbeitslosigkeit wirtschaftlich ruiniert
und mußte die Wohnung verkaufen, die er von der Mutter geerbt
hatte. Aber dann hatte er Geld genug, einen guten Rechtsanwalt bezahlen
zu können.
Ein halbes Jahr später sollte der Berufungsprozeß vor dem
Landgericht stattfinden. Die Richterin war ziemlich mürrisch
und drohte dem kleinen Bruder gleich zu Beginn des Prozesses mit der
Verschärfung der Nebenstrafen (Geldstrafe bzw. Zwansarbeit),
wenn er die Berufung nicht zurücknehme.
Im Laufe der Verhandlung wurde dann aber deutlich, daß der eigentliche
Tatverlauf auf Grund der groben Nachlässigkeit der Staatsanwaltschaft
nie aufgeklärt worden war. Nachdem daraufhin der kleine Bruder
die Einstellung des Verfahrens beantragt hatte, unterstellte ihm die
Richterin einfach, er würde seinen beiden großen Brüdern
nach dem Leben trachten und drohte ihm mit der Einweisung in die Psychiatrie.
Unter dem Eindruck dieser Drohung, oder war es eine Nötigung
oder Erpressung ?, nahm der kleine Bruder die Berufung wieder zurück.
Drei Jahre herrschte nun Ruhe. Doch der kleine Bruder wollte natürlich
die Schmach nicht auf sich sitzen lassen und wartete die Zeit ab,
bis die Bewährungsfrist abgelaufen war, und wandte sich dann
in dieser Angelegenheit mit einer Flugblattaktion an die Öffentlichkeit.
"Ein evangelischer Pfarrer hinterzieht Steuern", war da
zu lesen. Was für ein Sakrileg! Der Rechtsanwalt des Kirchenkreises
erstattete sofort Anzeige und wandte sich an das Vormundschaftsgericht,
den kleinen Bruder entmündigen zu lassen, damit jener in Zukunft
nie wieder solche schlimmen Dinge verbreiten könnte...
Doch das Vormundschaftsgericht mußte das Verfahren gegen den
kleinen Bruder wieder einstellen. Der kleine Bruder zeigte daraufhin
den Rechtsanwalt an. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren
gegen jenen wieder ein, denn er habe nur berechtigte Interessen der
Kirche vertreten. Das läßt ja tief blicken.
Der Staatsanwalt hatte wieder ein Gespräch unter vier Augen mit
dem kleinen Bruder. Der kleine Bruder beteuerte den Wahrheitsgehalt
seiner Behauptungen und legte dazu handschriftlich verfaßte
Selbstbezichtigungen der beiden großen Brüder vor.
Doch es half nichts. Der Staatsanwalt ließ den Computer des
kleinen Bruders beschlagnahmen, so daß jener nun auch mit seinem
Gewerbe nichts mehr verdienen konnte und zum Sozialamt gehen mußte.
Dann gab es einen neuen Prozeß vor dem Amtsgericht. Das Amtsgericht
meinte, der kleine Bruder wäre einer fixen Idee erlegen, obgleich
die Selbstbezichtigungen bewiesen waren. Auch der Pfarrer selbst hatte
vor Gericht die Steuerhinterziehung in keiner weise bestritten.
Nach dem Prozeß sagte der Rechtsanwalt des kleinen Bruders zu
jenem: "Sie sind unschuldig, ich lege für Sie Berufung ein.
Aber ich werde Sie nicht mehr vertreten, denn ich will mit dieser
ganzen Geschichte nichts mehr zu tun haben!"
Auch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein und forderte die Inhaftierung
des kleinen Bruders. Jener ließ sich jedoch nicht mehr einschüchtern
und machte mit den einstweiligen Verfügungen, die der Pfarrer
gegen ihn erwirkt hatte, fortan für seine Veröffentlichungen
Reklame. Das Interesse an seiner neuen Website stieg von Tag zu Tag.
Ein ganzes Jahr ging wieder in´s Land, bis es zur Berufungsverhandlung
vor dem Landgericht kam. Dort beklagte der Staatsanwalt die wirklich
staatsfeindlichen Veröffentlichungen des kleinen Bruders. Jener
hatte sich an das Oberlandesgericht gewandt und das Verhalten der
Richterin kritisiert. Ein Sakrileg!
Der Staatsanwalt war sehr erbost über die kritischen Veröffentlichungen
des kleinen Bruders. Es kam dann zu einem Kuhhandel. Der Staatsanwalt
nahm seine Berufung zurück, nachdem der kleine Bruder die Zusichering
gegeben hatte, die Berichterstattung einzustellen.
Dieser Prozeß war nun vorbei, und der kleine Bruder wandte sich
an den Europäischen Gerichtshof, um eine Klage gegen die Bundesrepublik
wegen Verletzung der Presse- und Meinungsfreiheit vorzubereiten. Doch
es stelllte sich heraus, daß er die vor Gericht gegebene Zusage,
die Veröffentlichungen einzustellen, gar nicht einhalten müsse.
Der kleine Bruder erstattete nun wegen des Verhaltens der Richterin
Strafanzeigen, der Oberstaatsanwalt weigerte sich zu ermitteln. Ferner
strebte der kleine Bruder ein Wiederaufnahmeverfahren an, jenes wurde
vom Gericht aus formaljuristischen Gründen abgelehnt. Doch es
konnte keinen Frieden geben.
Der kleine Bruder erstatte Anzeigen wegen Beihilfe gegen den damaligen
Staatsanwalt und seinen Rechtsanwalt. Doch die Behörden weigerten
sich erneut Zeugen zu befragen, die den Richterin und die anderen
Juristen möglicherweise belastet hätten. Außerdem
wäre die Geschichte jetzt sowieso verjährt, und der kleine
Bruder müsse auf seinem Schaden, seiner zerstörten Existenz
sitzen bleiben.
Doch wie wird diese Geschichte nun ausgehen?